Erneuerbare Energien

Auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien bilden Wind- und Photovoltaikprojekte den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hier wurden wir in der Vergangenheit für Projektentwickler und Generalunternehmer solcher Projekte sowie für Flächeneigentümer beratend tätig.

Unser Beratungsangebot für Projektentwickler/Generalunternehmer:

  • Gestaltung der Verträge für die Sicherung der erforderlichen Flächen unter Berücksichtigung der Anforderungen von fremdfinanzierenden Banken und Investoren
  • Gestaltung der Werkverträge für die schlüsselfertige Errichtung der Anlagen
  • Erstellung von Kooperationsverträgen mit Stadtwerken und städtebaulichen Verträgen
  • Unterstützung bei den Kaufvertragsverhandlungen mit den Herstellerfirmen der Anlagen
  • Gesellschaftsrechtliche Betreuung von Betreibergesellschaften (z.B. GmbH & Co. KG)
  • Kauf- und Abtretungsverträge über Geschäftsanteile von Betreibergesellschaften

Unser Beratungsangebot für Flächeneigentümer:

  • Beratung bei dem Abschluss von langfristigen Mietverträgen über die Nutzung von Flächen für die Errichtung von Wind- und Photovoltaikanlagen
  • Rechtliche Absicherung der wesentlichen Interessen des Flächeneigentümers auf Zahlung des Nutzungsentgeltes, auf Haftungsfreistellung und auf Rückbau der Anlagen